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Auf folgender Seite des bayerischen Kultusministeriums sind stets ganz aktuell
Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Schule und Corona zu finden:

https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayernsschulen.html


Bitte beachten Sie unser Anliegen, dass Ihr Kind nach einer Erkrankung (Fieber, Schnupfen, Husten, Hals-/Ohrenschmerzen, Erbrechen, Durchfall etc.) unsere Einrichtung erst wieder betreten sollte, wenn möglichst ein auswärts ausgestellter Corona-Test oder zu Hause ein Selbsttest durchgeführt wurde, der negativ war.


Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, damit alle sicher vor Ort lernen können!

Hier finden Sie die jüngsten Schreiben des Kultusministeriums, u.a. die gültigen Hygienemaßnahmen sowie Hinweise zum Unterrichtsbetrieb nach den Sommerferien (auch die Regelung für eine freiwillige Testung vor dem ersten Schultag):





Wichtige Hinweise:
Der Ministerrat hat Änderungen zur Maskenpflicht für bayerische Grundschulen ab Montag, 04. April 2022 beschlossen: E
s besteht seit dann während des Unterrichtsbesuchs für die Schüler keine Maskenpflicht mehr. Freiwillig kann aber weiterhin eine Maske getragen werden, was besonders nach einem Infektionsfall in der Klasse empfohlen wird! Schon am 7. März fiel die Maskenpflicht für den Sportunterricht weg (wir haben daher den Schwimmunterricht für die 3./4. Klassen nach den Faschingsferien wieder aufnehmen können!).
Derzeit besteht bei uns auch keine Testpflicht mehr für SchülerInnen oder schulische Beschäfigte.

aktuelle Informationen zum Unterrichtsbetrieb nach den Sommerferien (27. Juli 2022)

Hygienemaßnahmen an  den bayerischen Schulen nach Wegfall der Isolations-Pflicht
(16. Nov. 2022)

veränderte Maskenpflicht
ab 04. April 2022

Elternbrief zum Unterrichtsbetrieb, u.a. Wegfall der Testungen
(27.04.2022)

Hygienemaßnahmen an den Schulen in Bayern
(27.04.2022)

Hygienevorschriften in der Grundschule Großhabersdorf:

 

  • möglichst immer Abstand halten

  • Maskenpflicht besteht nicht mehr - nach dem Auftreten eines Corona-Falles in einer Klasse wird das Tragen einer Maske weiterhin empfohlen.
  • Betreten und Verlassen des Schulgebäudes durch zugewiesene Eingangs- und Ausgangstür

  • im Schulbus Mund-Nasenschutzmaske bitte am besten weiter aufsetzen

  • kein Körperkontakt

  • Vermeidung gemeinsam genutzter Gegenstände (kein Austausch von Arbeitsmitteln, Stiften, Linealen o. Ä.)

  • Toilettengang nur unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen

  • regelmäßiges Händewaschen (Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden)

  • regelmäßiges Lüften

  • Eltern sollten das Schulhaus nur in wichtigen Angelegenheiten betreten.

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